1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Überprüfungen, Umbauten sowie sonstige Werkstattleistungen der BK-Mototech e.U, Klagenfurter Straße 67, 9300 St.Veit an der Glan. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 2. Angebote und Kostenvoranschläge Angebote und Kostenvoranschläge erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich und nach bestem Wissen. Sollten sich im Zuge der Arbeiten zusätzliche notwendige Leistungen oder Mehrkosten ergeben, wird der Kunde nach Möglichkeit vorab informiert. 3. Auftragserteilung Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald dieser mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über sonstige Kommunikationswege bestätigt wurde. Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit der Durchführung der vereinbarten Arbeiten sowie diesen AGB einverstanden. 4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils erteilten Auftrag. Dazu zählen insbesondere:
Wartung und Service Reparaturen §57a-Überprüfung / Pickerl Fahrwerkservice Hol- und Bringservice individuelle technische Lösungen und Umbauten.
Preise und Verrechnung Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vereinbarten bzw. aktuellen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro. Zusätzliche Arbeiten, Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien oder unvorhersehbare Mehraufwände werden gesondert verrechnet. 6. Ersatzteile und Zusatzarbeiten Für die Durchführung von Reparaturen oder Servicearbeiten können Ersatzteile, Zubehörteile oder Verbrauchsmaterialien erforderlich sein. Werden im Zuge der Arbeiten weitere Mängel oder sicherheitsrelevante Defekte festgestellt, dürfen notwendige Zusatzarbeiten – soweit zumutbar und technisch erforderlich – nach Rücksprache mit dem Kunden durchgeführt werden. 7. Fertigstellung und Abholung Der Kunde wird nach Fertigstellung des Fahrzeugs nach Möglichkeit informiert. Das Fahrzeug ist nach Verständigung bzw. Fertigstellung innerhalb angemessener Frist abzuholen. Wird das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgeholt, behalten wir uns vor, angemessene Stand- oder Verwahrkosten zu verrechnen. 8. Hol- und Bringservice Beim Hol- und Bringservice erfolgt die Übernahme und Rückstellung des Motorrads nach individueller Vereinbarung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug transportfähig, zugänglich und zur Übergabe bereit ist. 9. §57a-Überprüfung Die §57a-Begutachtung wird nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Erteilung der Prüfplakette („Pickerl“) erfolgt ausschließlich dann, wenn das Fahrzeug die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Notwendige Mängelbehebungen sind nicht automatisch Bestandteil der Überprüfung, sofern dies nicht gesondert beauftragt wurde. 10. Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Keine Gewähr wird insbesondere für Mängel übernommen, die auf: normalen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderungen, bereits vorhandene Vorschäden oder vom Kunden bereitgestellte Teile zurückzuführen sind. 11. Haftung Wir haften nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund nicht fachgerecht bereitgestellter Kundenteile wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. 12. Kundeneigene Teile / Sonderanfertigungen Werden Teile, Zubehör oder Materialien vom Kunden selbst bereitgestellt, erfolgt deren Einbau ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung. Für Passgenauigkeit, Qualität, Zulässigkeit oder Folgeschäden solcher Teile wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen. Bei individuellen Umbauten oder Sonderlösungen kann es je nach Ausführung zu abweichenden Liefer- und Fertigstellungszeiten kommen. 13. Zahlung Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns – soweit gesetzlich zulässig – ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bzw. an ausgebauten oder eingebauten Teilen vor. 14. Termine und Verzögerungen Vereinbarte Termine und Fertigstellungszeiten erfolgen nach Möglichkeit, jedoch unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, unvorhersehbaren technischen Problemen oder höherer Gewalt begründen keine Schadenersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig. 15. Datenschutz Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung. 16. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Soweit gesetzlich zulässig, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig
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